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Oberbürgermeister

heißt das Stadtoberhaupt von Trier. Er ist Chef der Verwaltung, Vorsitzender des Stadtrates und repräsentiert die Stadt Trier nach außen. Er wird für die Dauer von 8 Jahren direkt von den Einwohnern der Stadt Trier gewählt. Dadurch hat er eine sehr starke Stellung.
Die Aufgaben des Oberbürgermeisters kann man in 8 Bereiche aufteilen

  • Er ist oberster Repräsentant der Stadt, er vertritt sie nach außen (§47 GemO)
     
  • Er ist Vorsitzender des Stadtrates und leitet die Sitzungen
    (§ 36 GemO)
     
  • Er hat für die Ausführung der Beschlüsse des Stadtrates zu sorgen
     
  • Er ist Dienstvorgesetzter der städtischen Beamten, ernennt und entlässt die Beamten (§ 47 Abs. 2 GemO). Bei bestimmten Beamten (gehobener bzw. höherer Dienst) bedarf er indes der Zustimmung des Stadtrates, wenn er sie ernennt oder entlässt Die Zustimmung ist keine Wahl sodass er bei diesen Beschlüssen mit abstimmen darf (Zif. 2 VV zu § 47 GemO)
     
  • Er ist für die laufende Verwaltung zuständig und hat die übertragenen staatlichen aufgaben zu erfüllen (Auftragsangelegenheiten).
     
  • Er hat (ähnlich wie ein Bundeskanzler) Richtlinienkompetenz, das heißt er gibt die Richtlinien zur Verwaltung der Geschäftsbereiche der Beigeordneten vor, was immer das im Einzelnen auch heißen mag. Er kann seinen Beigeordneten auch Einzelweisungen erteilen, aber nur dann nur sehr eingeschränkt und zwar dann, wenn dies für „Die Einheit der Verwaltung“ oder „den geregelten Ablauf der Verwaltungsgeschäfte“ geboten ist (§ 50 Abs. 6 Satz 2 GemO)
     
  • Er vertritt die Stadt in städtischen Unternehmen (§ 88 GemO z.B. Stadtwerke) oder sonstigen Körperschaften, kann dies aber auch seinen Beigeordneten übertragen.
     
  • Er hat in gewissen Fällen ein Eilentscheidungsrecht ( § 48 GemO) mit Zustimmung des Stadtvorstandes.

 Eingeschränkt werden sein Rechte aber durch den Stadtrat und dies nicht unerheblich: Dieser legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und beschließt über die sog. Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt (§ 32 GemO).

Am 24.9.2006 wurde das SPD-Mitglied Staatssekretär a.D. Klaus Jensen, der als unabhängiger Kandidat auftrat,  zum neuen Oberbürgermeister der Stadt Trier gewählt.

Operative Defizit

ist das Defizit, das übrig bleibt, wenn man die Alt-Schulden abzieht. Näheres siehe -> Haushalt

Ortsbeirat

nennt man die aus 9 - 15 Mitgliedern (je nach Ortsbezirksgröße) bestehende Interessenvertretung in einem Ortsbezirk. Man könnte ihn auch als den „kleinen Stadtrat“ bezeichnen. Den Vorsitz führt der/die Ortsvorsteher/in Der Ortsbeirat hat zwar wenig eigen Rechte, er ist jedoch in allen Angelegenheiten zu hören, die den Ortsbezirk (Stadtteil) betreffen. Die Mitglieder werden - wie der Stadtrat - direkt gewählt. Die Stadtratsmitglieder, die im betreffenden Stadtbezirk wohnen, können an den Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen.

Grundsätzlich dürfen die Ortsbeiräte keinen eigenen Haushalt verwalten. Doch eine Ausnahme gibt es in Trier: Jedem Ortsbezirk wird vom Stadtrat ein gewisses Ortsteilbudget zugebilligt, das ist ein Haushaltsansatz, über dessen Verwendung der Ortsbeirat selbst entscheiden darf. Es beträgt zwischen 22.000 und 61.000 Euro (je nach Einwohnerzahl), darf allerdings nur für kleinere, investive Maßnahmen  im Ortsbezirk verwendet werden.

Ortsbezirk

Die Stadt ist räumlich untergliedert. Dies ergibt sich zum Teil – ganz natürlich – aus eingemeindeten Kommunen (z.B. Ehrang, Irsch, Filsch), oder neu geschaffenen Ortsteilen (Mariahof), zum Teil ist die willkürlich gewählt (Trier-Mitte, Trier-Süd, Trier-Nord).  Es gibt insgesamt  19 Ortsbezirke.

Ortsvorsteher

vertritt die Belange des Ortsbezirks gegenüber der Stadt. Er/sie ist der der „kleine Bürgermeister“ des Ortsbezirks, allerdings mit viel weniger Befugnissen. Immer hat er/sie das Recht zur Ausstellung von Bescheinigungen, die diese/r auf Grund seiner Orts- und Personenkenntnis erstellen kann. Er/sie wird auf die Dauer der Legislaturperiode des Stadtrates (5 Jahre) direkt von den Einwohnern des Ortsbezirkes gewählt und leitet die Sitzungen des Ortsbeirates. der/die stellvertretende Orstvorsteher/in wird vom Ortsbeirat gewählt.

Die CDU stellt von den insgesamt 19 Ortsbeiräten Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, die 12, die UBM 4, die SPD 2 und die FDP 1.

 

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