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Nahverkehrsplan

Nach Landesgesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (NVG) muss die Stadt Trier einen so genannten Nahverkehrsplan aufstellen und im Bedarfsfall fortschreiben. Darin sind – grob gesagt - die Ziele für die Entwicklung des öffentlichen Personnahverkehrs in Trier ausgedrückt.

Während im Nahverkehrsplan VRT die grundsätzlichen, verbundweit einheitlichen Anforderungen formuliert worden sind, sind im lokalen Nahverkehrsplan der Stadt Trier die Konkretisierung dieser Ziele in Form von Maßnahmen auf Basis der Zustands- und Mängelanalyse vorgenommen worden. Der Nahverkehrsplan der Stadt Trier wurde am 27.09.2006 vom Stadtrat beschlossen und ist am 1.10.2006 in Kraft getreten. Der Nahverkehrsplan des Zweckverbandes VRT wurde am 28.06.2006 durch die Zweckverbandsversammlung beschlossen und ist ebenfalls seit dem 1.10.2006 gültig.

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