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Bebauungsplan

Eine so genannte Kernaufgabe der Stadtplanung ist die Aufstellung von Bebauungsplänen. Ein Bebauungsplan wird in Form einer Satzung beschlossen und legt - sehr grob gesagt - für einen fest umrissenen Bereich fest, was, wo und wie in der Stadt gebaut werden darf.

Bevor ein Bebauungsplan verabschiedet werden kann, ist vom Gesetzgeber ein detailliertes Beteiligungsverfahren vorgeschrieben.

 Beigeordnete

(§ 50 GemO) sind in Trier hauptamtlich tätig und unterstützen den Oberbürgermeister bei der Erledigung seiner vielfältigen Aufgaben.

Der/die Beigeordnete ist ein/e politische/r Beamter/in, von der Stellung (nicht der Funktion) ähnlich einem Minister. Er wird vom Stadtrat auf die Dauer von 8 Jahren gewählt.

Ihm sind bestimmte Geschäftsbereiche zugeordnet, die man Dezernate nennen. In Trier gibt es derzeit vier Beigeordnete. Der erste Beigeordnete wird in Trier Bürgermeister genannt.

Die Beigeordneten werden vom Stadtrat gewählt (bei der Abstimmung ruht das Stimmrecht des Oberbürgermeisters). Ihre Amtszeit beträgt 8 Jahre.

Den Beigeordneten wird vom Oberbürgermeister die Leitung „angemessener“ Geschäftsbereiche übertragen (§ 50 Abs. 3 GemO), die sie dann eigenverantwortlich im Rahmen der vorgegebenen Richtlinien (s.o.) verwalten (§ 50 Abs. 6 GemO). Die Ãœbertragung der Geschäftsbereiche bedarf der Zustimmung des Stadtrates (§ 50 Abs. 4 letzter Satz GemO).

Die Beigeordneten berufen die Ausschusssitzungen für ihr Geschäftsbereich ein und setzten die Tagesordnung im „Benehmen“ mit dem Oberbürgermeister fest. Der Oberbürgermeister und die Beigeordneten bilden den Stadtvorstand
 (§ 57 GemO).

Die Besetzung der Dezernenten-Stellen sieht derzeit wie folgt aus:

Dezernent/in

Geschäftsbereich

Amtszeit bis

Georg Bernarding (CDU):

Jugend/Soziales/Sport/Feuerwehr

Februar 2010

Ulrich Holkenbrink (CDU)

Schulen/Kultur

Februar 2010

Simone Kaes-Torchiani

Bauen/Planen

April 2015

Nach der Stadtratswahl im Juni 2009 werden die Stellen des Schul - und Kultur und des Sozialdezernenten neu zu besetzen sein. Das Wahlverfahren läuft zurzeit.

Beitrittsbeschluss

Von einem Beitrittsbeschluss spricht man, wenn eine Genehmigung für ein Vorhaben der Stadt (z.B. Haushaltsplan oder Flächennutzungsplan oder ähnliches) von der Genehmigungsbehörde, das heißt der ADD, nur mit Änderungen oder Nebenbestimmungen erteilt wird und der Stadtrat diese Änderungen akzeptiert und übernimmt.

Bündnis90/Grüne

sind mit 9 Sitzen die drittstärkste Fraktion im Rat. Der Fraktionsvorsitz rotiert jährlich.

Bürgerbeteiligung

ist ein besonderes Thema im Oberbürgermeisterwahlkampf 2006 gewesen. Ganz offensichtlich wünschen sich viele Bürgerinnen und Bürger ein stärke Beteiligung an kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen.

Tatsache ist, dass die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung in einem sehr ausgeklügelten System vielfältige Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung bietet. Dabei orientiert sie sich an den Grundsätzen der repräsentativen Demokratie.

Dieses System hat sich aus den verschiedensten Gründen bisher sehr bewährt, z.B. weil es in einer Gemeinde wie der Stadt Trier schon organisatorischen Gründen gar nicht möglich, alle 100.000 Bürger an der politischen Entscheidungsfindung unmittelbar zu beteiligen. Wie auch? Theoretisch denkbar sind Formen der sog. „unmittelbaren Demokratie“ also nur in sehr kleinen Gemeinden.

Im Zentrum der Beteiligung der Bürger an der Kommunalpolitik steht der Stadtrat, also das Gremium, das aus den in der Kommunalwahl gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Bürger unserer Stadt besteht. Der Stadtrat (nicht der Oberbürgermeister!) ist das Organ, dass die Kommunalpolitik bestimmt, er beschließt über den Haushalt, die Aufstellung von Bebauungsplänen usw.
Jeder Bürger, der an kommunalpolitischen Geschehen interessiert ist, kann Mitglied einer bestimmten Partei oder auch freien Wählergruppe werden, und hierdurch aktiv in das kommunalpolitische Geschehen eingreifen, etwa durch Einflussnahme bei der Aufstellung der Kandidatenliste, eigene Kandidatur oder nur Beteiligung an der politischen Diskussion. Leider machen hiervon immer weniger Bürger Gebrauch. Alle Parteien beklagen einen mehr oder weniger großen Mitgliederschwund.
Wer das - aus welchen Gründen auch immer - nicht will, kann sich - außerhalb der Wahl - jederzeit an die Verwaltung des Rathauses wenden, oder aber auch an ein Stadtratsmitglied seines Vertrauens, das dann für ihn tätig wird. Von diesen Möglichkeiten wird rege Gebrauch gemacht.
Wem das immer noch nicht ausreichend ist, kann sich an Einwohnerfragestunden im Stadtrat beteiligen, die regelmäßig durchgeführt werden. Es kommt allerdings ganz selten vor, dass dort jemand tatsächlich eine Frage stellt (warum eigentlich?)
Damit nicht genug: Um das große Gebilde einer Stadt besser verwalten zu können, ist es in Ortsbezirke unterteilt. Das hierfür zuständige Gremium ist der Ortsbeirat, dessen Vertreter wie Ratsmitglieder in freier und geheimer Wahl gewählt werden.

Daneben gibt es die jährliche Bürgerversammlung. All diese Möglichkeiten nutzen die Bürger leider kaum.

Damit nicht genug: Um das große Gebilde einer Stadt besser verwalten zu können, ist es in Ortsbezirke unterteilt. Das hierfür zuständige Gremium ist der Ortsbeirat, dessen Vertreter wie Ratsmitglieder in freier und geheimer Wahl gewählt werden.
Es berät über Angelegenheiten des Ortsbezirkes, wenn auch in den meisten Fällen nicht abschließend. Der Gesetzgeber hat hier Grenzen gezogen.
Da die Ortsbezirke kleiner sind, gibt es hier jedenfalls weiterer Möglichkeiten der Mitwirkung am kommunalpolitischen Geschehen, etwa auch durch unkonventionelle Formen.

Bürgerhaushalt

Unter dem etwas missverständlichen Titel fasst man die möglichkeiten zusammen, die Bürgerinnen und Bürger an der Aufstellung des städtsichen Haushaltes verstärkt zu beteiligen. Die Idee des Bürgerhaushaltes ist vom Ausland (Porto Alegro Brasiilien) nach Deutschland gekommen und wird hier in verschiedenen Formen praktiziert.

Erste Voraussetzung für eine funktionierende Bürgerbeteiligung ist, dass die Bürger auch über den Haushalt entsprechend knapp und präzise informiert werden.
Zweite Voraussetzung ist, die Bürger zum mitmachen zu animieren. In Köln waren das immerhin schon mal 8000 Leute die mitgemacht machen. Das klingt beeindruckend, täuscht aber ein wenig über die Tatsache hinweg, dass es weniger als 1 Prozent der Gesamtbevölkerung ist. In Bergheim (63.000 Einwohner) waren es 852 Bürger.
Drittens muss man den Bürgern eine entsprechende Plattform zur Beteiligung schaffen. Das geht – so die Erfahrung der anderen Städte – am besten über das Internet. Andere Medien, wie versandte Fragebogen, usw. wurden nicht so gut angenommen. Deshalb wird auch für Trier diese Methode gewählt.

Wer selbst mitmachen will, kann sich hier registrieren

Bürgermeister

heißt der Stellvertreter des Oberbürgermeisters. Während in kleineren Gemeinden der oberste Repräsentant als Bürgermeister bezeichnet wird, versteht man in größeren Städten darunter den “2. Mann“ in der Stadt. In Trier ist es Georg Bernarding (CDU)

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