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Satzung

Satzungen (§ 24 GemO) nennt man die „Gesetze“, die eine Stadt in ihrem Angelegenheiten verabschieden darf.

Die Satzungen unterliegen der Normenkontrolle durch das Oberverwaltungsgericht.

Eine sehr bekannte Satzung ist z. B. ein Bebauungsplan.

Schulden

Die Einnahmen, die die Stadt Trier hat, decken die Ausgaben nicht So entstehen Jahr für Jahr Schulden, die irgendwann von späteren Generationen bezahlt werden müssen. Ein an sich unhaltbarer Zustand. ein Rezept dagegen hat bisher indes noch niemand gefunden.

Der tatsächlich festgestellte Schuldenstand der Stadt Trier beträgt zum 31.12.2005 224,67 Millionen Euro. Ein unvorstellbarer Betrag. Das bedeutet, dass jeder Einwohner mit rund 2300 Euro “in der Kreide” steht, eine nicht gerade beruhigende Vorstellung - oder? (Zum Vergleich: Der Bundesdurchschnitt beträgt 1400 Euro - auch nicht gerade doll, aber nicht so schlimm, wie in Trier).

Auf der Grafik: Schuldenentwicklung der Stadt Trier. Darstellung in Millionen-Euro.

SPD

stellt die zweitstärkste Fraktion mit 11 Mitgliedern im Trier Stadtrat. Fraktionsvorsitzender ist Friedel Jäger.

Städtepartnerschaften

bestehen zu folgenden Städten: Metz (Frankreich) seit 13. 10. 1957, Ascoli Piceno (Italien) seit 31. 8. 1958, Gloucester (Vereinigtes Königreich) seit 29. 6. 1959, Herzogenbusch (Niederlande) seit 7. 6. 1968, Pula (Kroatien) seit 8. 9. 1971, Fort Worth (Vereinigte Staaten) seit 13. 7. 1987, Weimar (Deutschland) seit 19. 10. 1990 und  Nagaoka (Japan) seit 2. 6. 2006.

Stadtrat

ist die Vertretung der Bürger der Stadt Trier (§ 32 GemO) und besteht derzeit aus 52 Mitgliedern + dem Oberbürgermeister, der ein eigenes Stimmrecht hat (genauer gesagt, die Stimme des Stadtvorstandes).

Der Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt, soweit er die Entscheidung nicht einem Ausschuss übertragen hat oder soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder der Stadtrat ihm bestimmte Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen hat.

Er wird alle 5 Jahre neu gewählt, die nächste Wahl findet demzufolge im Sommer 2009 statt.

Stadtvorstand

Der Stadtvorstand soll einmal im Monat tagen (§ 59 Abs. 1 GemO), er tagt in Trier in der Regel wöchentlich. Es müssen 3 der 4 Mitglieder anwesend sein, damit er beschlussfähig ist (§ 60 Abs.1 GemO)

Der Stadtvorstand muss

  1. regelmäßig Besprechungen abhalten, um die Einheit der Verwaltung zu sichern, vor Allem Angelegenheiten behandeln, in denen zwischen den Dezernaten unterschiedliche Auffassungen oder die mehrere Dezernate berühren (§§ 58 Abs4, 50 Abs. 7 GemO)
     
  2. seine Zustimmung zu der vom OB erstellten Tagesordnung für den Stadtrat geben und die Beschlüsse im Stadtrat vorbereiten (§ 58 GemO)
     
  3. wenn das Einvernehmen zwischen Dezernent und OB in bestimmten Fällen (s.o.) nicht zustande kommt, eine Entscheidung treffen.

 Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Oberbürgermeisters (§ 60 Abs. 1 GemO).

Würde der Oberbürgermeister überstimmt werden, kann er zunächst verlangen, dass die Angelegenheit noch einmal beraten wird, bei nochmaligem Überstimmen kann er im Stadtrat seine abweichende Meinung darlegen (§ 60 Abs. 3 GemO). (Dies ist bisher jedoch noch nie geschehen.) Differenzen im Stadtvorstand würden also sehr schnell öffentlich werden.

Das sind jedoch sehr theoretische Ãœberlegungen. Ging es doch bisher im Stadtvorstand sehr harmonisch zu.

Der Stadtvorstand kann in Einzelfällen Sprecher der im Rat vertretenen Fraktionen zu den Beratungen hinzuziehen. Oberbürgermeister Jensen hat angekündigt, von dieser Möglichkeit verstärkt Gebrauch zu machen und hat sie auch schon wahrgenommen.

Stadtwerke

haben die Aufgabe, die Bürger der Stadt Trier mit lebenswichtigen Gütern zu versorgen. Das ist Energie (Strom, Wasser, Fernwärme (im Stadtteil Mariahof), Wasser, öffentlicher Personennahverkehr, das Stadtbad (Hallenbad). Daneben betreiben die Stadtwerke auch die Parkhäuser in Trier.

Sie sind in Form einer selbstständigen GmbH organisiert. Na ja, das ist etwas ungenau. Genau genommen gibt es mehrere Gesellschaften, die die einzelnen Geschäftsbereiche betreiben, die wiederum in einer „Holding“ zusammengefasst sind. Die Einzelheiten finden Sie auf den Internet-Seiten der Stadtwerke.

Steuerungsausschuss

(= Dezernatsausschuss I) nennt man den Ausschuss der dem Dezernat des Oberbürgermeisters zugeordnet ist. In ihm werden demzufolge die Gegenstände beraten die in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters fallen. Früher nannte man ihn Haupt- und Finanzausschuss.

Jetzt ist er gleichzeitig Gleichstellungsausschuss und zusätzlich auch für Umweltfragen zuständig.

Wichtig ist, dass die Stadtwerke grundsätzlich organisatorische selbstständig sind, weshalb

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