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Hauptsatzung

Wichtige Fragen der Organisation der Stadt Trier sind in der Hauptsatzung (§ 25 GemO) geregelt.

Haushalt

genauer gesagt der Haushaltsplan ist die Gegenüberstellung der Ein- und Ausgaben der Stadt Trier.

Ein ordnungsgemäß verabschiedeter und genehmigter Haushaltsplan ist Voraussetzung dafür, dass die Stadt Trier investive Ausgaben tätigen darf.

 Der vom Stadtrat verabschiedete Doppelhaushalt für die Jahre 2006 und 2007 ist nach Genehmigung durch die ADD am 12.4.2006 in Kraft getreten. Er weist einen Fehlbetrag von 101,5 Millionen Euro (!) auf (Einnahmen von 205,7 Millionen Euro stehen ausgaben von 309,3 Millionen Euro gegenüber). Darin sind alte Schulden (sog. Bugwelle)aus dem letzten Doppelhaushalt von 67,2 Millionen Euro enthalten. Das sogenannte operative Defizit beträgt somit 34,3 Millionen Euro.

Für das Jahr 2006 ist eine Defizit in Höhe von 31,2 Millionen Euro zu verzeichnen.

Für das Jahr 2007 rechnet man mit einem Fehlbedarf von 33,1 Millionen Euro. Für das Jahr 2008 weist der Haushaltsplanentwurf einen Fehlbetrag in Höhe von 26.9 Millionen Euro auf.

Ab dem Jahre 2009 wird der Haushalt der Stadt Trier in Form der sog. Doppik aufgestellt werden.

I.

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