GebĂŒhren
sind die BetrĂ€ge, die die BĂŒrger fĂŒr die Inanspruchnahme bestimmter stĂ€dtischer Leistungen zu zahlen haben.
Gemeindeordnung
Die Gemeindeordnung ist zusagen das âGrundgesetz“ fĂŒr die kommunalpolitische Arbeit in der Stadt Trier.
Sie regelt Aufgaben, Befugnisse, Pflichten und Rechte der Stadt und deren Organe.
GeschÀftsordnung
Art und Weise des Ablaufs, DurchfĂŒhrungen von Abstimmungen im Stadtrat und in den OrtsbeirĂ€ten und so weiter regelt die GeschĂ€ftsordnung, die sich der Stadtrat grundsĂ€tzlich selbst geben kann. Macht er hiervon nicht Gebrauch - wie in Trier - so gilt eine vom Land entwickelte MustergeschĂ€ftsordnung.
Gewerbesteuer
ist die wichtigste Einnahmequelle der Stadt Trier. Besteuert wird - sehr grob gesagt - der Gewinn eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft. Die Berechnung ist Ă€uĂerst kompliziert und nur von Fachleuten zu durchschauen.
Das Finanzamt setzt nach gewissen Kriterien einen so genannten Messbetrag fest, der sich aus dem Gewerbeertrag eins Unternehmens ableitet. Die Stadt Trier setzt einen bestimmten Hebesatz in Prozent vor, der nach gesetzlichen Vorgaben mindestens 200 % betragen muss. TatsÀchlich betrÀgt er in Trier 390 Prozent (Zum Vergleich: Mainz 440%, Koblenz 395%). Daraus errechnet sich die Gewerbesteuer (Messbetrag mal Hebesatz ergibt die zu zahlende Gewerbesteuer)
Die Gewerbesteuereinnahmen sind kaum vorhersehbar und unterliegen starken Schwankungen. FĂŒr das Jahr 2006 wird mit Einnahmen in Höhe von rund 43 Millionen Euro gerechnet. Im Jahre 2005 betrugen die einnahmen 39,5 Millionen Euro, in den zurĂŒckliegenden Jahren waren sie wesentlich geringer (26 bzw. 28 Mill. Euro).
Im politischen Raum wird immer wieder die Abschaffung der Gewerbesteuer gefordert. Ein vernĂŒnftiger Ersatz fĂŒr die dann fehlenden Einnahmen einer Stadt ist bisher aber noch nicht gefunden.
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