Wirtschaftliche Betätigung
ist der Stadt Trier, wie allen Gemeinden grundsätzlich untersagt. Doch es gibt Ausnahmen, wie das Beispiel Stadtwerke zeigt. Die Stadt darf wirtschaftliche Unternehmen nur errichten, übernehmen oder wesentlich erweitern, wenn der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt, das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde und dem voraussichtlichen Bedarf steht und der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann (§ 85 GemO).
Wohnbesitz
Vor allem nah dem Krieg war die Versorgung von Wohnungen eine wichtige öffentliche Aufgabe. So kam es, dass die Stadt Trier im Besitz von zahlreichen Wohnungen war. Heute ist die Sachlage natürlich stark verändert. Deshalb muss man an Verkauf dieser Wohnungen denken. Eine Forderung, die schnell erhoben, doch nicht so leicht umzusetzen ist. Man muss zum einen ja auch adäquate Erlöse erzielen. zum anderen ist vor allem bei Mietwohnungen daran zu denken, dass für einkommensschwache Familien auch kostengünstige Wohnungen bereitgehalten werden müssen.
Die Stadt besaß Anfang 2006 noch 49 Grundstücke mit 717 Wohneinheiten. Die Mieteinnahmen betrugen 2005 rund 2,6 Millionen Euro.
|