Veränderungssperre
(§§ 14 BauGB) nennt man das generelle Verbot, in einem Gebiet, in dem ein Bebauungsplan aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden soll, genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder zu beseitigen und wesentliche Wertsteigernde oder die Durchführung des geplanten Vorhabens erheblich erschwerende Veränderungen vorzunehmen. Sie tritt nach 2 Jahren automatisch außer Kraft. Der Stadtrat kann jedoch einmal eine Verlängerung um Jahr beschließen, wenn besondere Umstände vorliegen geht sogar noch eine Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Sinn einer solchen Veränderungssperre ist es, zu verhindern, dass ein Bauherr in der Phase, in der ein Bebauungsplan aufgestellt oder verändert wird, durch die Errichtung von bauten Fakten schafft, die den städtebaulichen Konzept der Stadt widersprechen.
Eine solche Veränderungssperre besteht derzeit z.B. im Bereich „Paulinstraße, Maarstraße, Villa Henn“.
Verkehrsverbund Region Trier (VRT)
Die Stadt Trier und die benachbarten Landkreise im ehemaligen Regierungsbezirk Trier haben sich am 1.1.2001 zu einem Zweckverband zusammengeschlossen, um ein einheitliches Angebot im Bereich des ÖPNV zu schaffen. Es wird für das Gebiet ein einheitliches Tarifsystem angeboten, außerdem einheitliche Fahrplanbücher sowie eine Fahrplanauskunft, die Sie mit diesem Link aufrufen können.
Die Mitglieder des Verkehrsverbundes sind hier aufgelistet.
Beschließendes Organ des Verbundes ist eine Verbandsversammlung, in der Vertreter der einzelnen Organe (Kreistage und Stadtrat Trier) sitzen. Jede Gebietskörperschaft hat 8 Sitze (Für Trier 1 Sitz OB bzw. dessen Vertreter, 3 CDU, 1 SPD, 1 UBM, 1 Grüne) , die Stimmen können jedoch nur einheitlich abgegeben werden.
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