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Portraet - Foto Dietmar Schmitt
Handwerkerpark

2.4.2008

Handwerkerpark bald Realität?

Seit nunmehr acht Jahren wird über das Projekt "Handwerkerpark" im Konversionsgebiet Feyen diskutiert. Als damals die erste Idee entwickelt wurde, das ehemalige militärische Gelände mittelständischen Betrieben, die dringend im Bereich Trier entsprechendes Gelände suchen als Ansiedlungsfläche zur Verfügung zu stellen, war die SPD noch mit dabei. Dann entschied sie sich plötzlich anders. Danach entwickelte sich das Projekt zum parteipolitischen Zankapfel. Wie bereits berichtet, hat nunmehr das Oberlandesgericht in Koblenz dem Vorhaben grünes Licht erteilt. Der Verwirklichung steht nun nichts mehr im Wege, nachdem auch das Land Rheinland-Pfalz seine Förderzusagen erteilt hat. Die Handwerkskammer in Trier teilte mit, dass bereits für die Hälfte der zu vergebenen Grundstücke Betriebe ganz konkretes Interesse angemeldet hätten und zu einem Erwerb bereit sind. Die Handwerkskammer hat sich in einem Schreiben an die Fraktionen nur noch einmal ausdrücklich dafür eingesetzt, dass keine weiteren Verzögerungen eintreten. Dies wäre auch nicht zu verantworten.

3.3.2008

Ein Gewinn für das Handwerk

Bebauungsplan "Handwerkerpark Trier-Feyen" rechtmäßig!

Ein kommunalpolitisches Thema, das in Trier heftig umstritten war und lange Zeit diskutiert wurde, hat nunmehr seinen (vorläufigen) Abschluss gefunden. der Bebauungsplan „Handwerkerpark Trier-Feyen“ ist rechtskräftig!

Die Ausweisung eines dem FFH-Gebiet „Mattheiser Wald” benachbarten Gewerbegebiets in Trier-Feyen ist mit deutschem und europäischem Naturschutzrecht vereinbar. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die Planung stehe mit nationalem und europäischem Arten- und Habitatschutzrecht im Einklang, so die höchsten Richter des Landes. Es bestehe kein Anhalt dafür, dass die Umsetzung des Bebauungsplans auf dauerhaft unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse stoße. Die Anforderungen des Artenschutzes müssten bei der Verwirklichung der Planung beachtet und von der zuständigen Naturschutzbehörde überwacht werden. Die Durchführung einer FFH-Vorprüfung seitens der Stadt habe ferner ergeben, dass von dem geplanten Handwerkerpark offensichtlich keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des benachbarten FFH-Gebiets „Mattheiser Wald” ausgehen. Schließlich werde die Gewerbenutzung angesichts der Festlegung von Emissionsgrenzen (auch ohne aktive Schallschutzmaßnahmen) nicht zu unzumutbaren Lärmbelastungen der Anwohner führen.     Das Oberverwaltungsgericht hat eine Revision nicht zugelassen, sodass die Entscheidung jetzt endgültig ist.

In einer ersten Stellungnahme hat der Vorsitzende der CDU Stadtratsfraktion Berti Adams die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz, die den Bebauungsplan „Handwerkerpark Feyen“ als rechtswirksam erklärt hat, ausdrücklich begrüßt. "Das ist ein Gewinn für das heimische Handwerk", meinte der Vorsitzende, "Jetzt gilt es aber, die Maßnahme so schnell wie möglich umzusetzen. Viele Handwerker haben schon viel zu lange darauf warten müssen, endlich einen geeigneten Standort für ihr Gewerbe zu erhalten. Das Verfahren mit der aufwändigen Prüfung der Umweltverträglichkeit hat sehr viel Zeit in Anspruch genommen. Nachdem jetzt endlich Rechtsklarheit geschaffen worden ist, muss der Bebauungsplan jetzt zeitnah umgesetzt werden! Keinem, der daran interessiert ist, in Feyen zu investieren, ist zuzumuten, jetzt noch länger zuzuwarten. “

Adams geht davon aus, dass der Oberbürgermeister der Stadt Trier, Klaus Jensen, als  zuständigen Wirtschaftsdezernent, jetzt schnellstmöglicher mit dem Land abklärt, wann die zugesagten Zuschüsse für dieses Projekt fließen können und einen konkreten Zeitplan für die Umsetzung des Projektes vorlegt. Er kündigte an, das Thema in der nächsten Sitzung des zuständigen Dezernatsausschusses I zur Sprache bringen zu wollen.

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