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Portraet - Foto Dietmar Schmitt
2013

6.6.2013

Waldkindergarten muss neuen Standort suchen
Genehmigung am geplanten Ort nicht möglich

Am 15.11.2013 hat der Stadtrat die Aufnahme einer Waldkindergartengruppe in den Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Trier beschlossen. Die Kindergartengruppe sollte in Trägerschaft der Initiative Waldpänz e. V. auf einer Teilfläche des städtischen Flurstücks 17/5, Flur 2, Gemarkung Pallien angesiedelt werden. Weiterhin sollte als Schutz- und Ruheraum ein Flachdachgebäude in Holz-Modulbauweise mit kleinen Sanitärbereichen für die Kinder und das Fachpersonal errichtet werden. Der Betrieb des Kindergartens sollte eigentlich schon jetzt (Anfang Juni) aufgenommen worden sein. doch der scheint jetzt in Gefahr. Denn es war zu vernehmen, dass es auf Intervention der Landesforstverwaltung Schwierigkeiten bei der Erteilung einer Baugenehmigung für dieses Gebäudes geben soll. Es sollen Bedenken wegen der Sicherheit (Baumbruchgefahr) erhoben worden sein.

Deshalb habe ich eine Anfrage an die Verwaltung gestellt und hierauf folgende Antwort erhalten :

  1. Wurden und wenn ja welche Bedenken und Einwände seitens der Landesforstverwaltung gegen die Errichtung des Gebäudes für den Waldkindergarten im Einzelnen erhoben?

    Ja, die Forstverwaltung hat in ihrer Stellungnahme vorn
    16.04.2013 Bedenken gegen das Vorhaben (Aufstellung eines Zirkuswagens als Lager und Umkleide, Neubau eines Schutz- und Ruheraums für die Neugründung eines Waldkindergartens) erhoben. Als Begründung wurde angeführt, dass das beabsichtigte Vorhaben die nach OVG Entscheidung vom
    09.06.1993 erforderlichen Abstände zum Wald nicht einhält, um die gern. § 3 Abs. 1 Satz 1 LBauO erforderliche Sicherheit zu gewährleisten, so “dass sich daraus eine potentielle Gefahrenlage (einschließlich Haftungsrisiko) zwischen dem Waldrand und der vorgesehenen Bebauung ergeben kann“.

    Diese Bewertung wurde durch eine ergänzende Aussage des Forstamtes vom 28.05.2013 bekräftigt:
    “Als Fazit bleibt festzuhalten: Das Forstamt ist keine Genehmigungsbehörde und auch nicht Herrin des Verfahrens. Das Forstamt muss Bedenken anmelden; wir sind dazu verpflichtet, tun dies auch bei allen Verfahren seit 7 Jahren und halten es in der Sache gerade hier für geboten.
    Eine echte “Problembeseitigung“ kann nur erreicht werden, wenn entweder das Bauvorhaben im Sicherheitsabstand zurückweicht oder der Wald entsprechend entfernt wird. Eine soweit irgend möglich verantwortbare Waldpflege zur Vermeidung eines Risikos löst die Bedenken nicht auf, sondern verlagert das Risiko auf die Bewirtschafter, Förster und Waldbesitzer.

    Die ‘Waldbesitzer müssen entscheiden, ob sie ein Risiko eingehen und welche Haftungsregelungen sie akzeptieren wollen. Die Genehmigungsbehörde ist an Bedenken des Forstes nicht gebunden und kann selbst entscheiden ob sie eine Risikominimierung durch Pflege und Baumkontrollen sowie eine Haftungsregelung für einen öffentlichen Kindergartenstandort ausreichend ist. Mir (Anmerk.: dem Forstamt) bleibt nur darauf hinzuweisen, dass ich als Forstfachmann auch bei bester Kontrolle und Pflege nicht ausschließen kann, dass Bäume auch ohne Fäulnis und Windbruch etwa durch nachgeben der Bodenhaftkraft bei Starkregen umfallen und die Dynamik der Waldwuchsentwicklung über die Jahre nicht zu unterschätzen ist.
     
  2. Was steht der Teilung einer entsprechenden Baugenehmigung aus Sicht der Verwaltung zurzeit im Wege?

    Eine “Teilung“ der Genehmigung (es ist wohl eine getrennte Genehmigung für Zirkuswagen und Schutzraum gemeint) muss auch aus den unter 1. ausgeführten Gründen ausgeschlossen bleiben.
     
  3. Wann rechnet die Verwaltung damit, dass eine Baugenehmigung für den Schutz- und Ruheraum erteilt werden und der Betrieb des Kindergartens aufgenommen werden kann?

    Dies ist davon abhängig, ob ein anderer Standort von dem Waldpänz e.V. für den Waldkindergarten gefunden werden kann. Sicherlich könnte hier auch über Interimslösungen in Kooperation mit ander
    en Einrichtungen nachgedacht werde.
     
  4. Welche Maßnahmen / Schritte sind aus Sicht der Verwaltung notwendig, um ev. bestehende Bedenken auszuräumen und die Erteilung einer Baugenehmigung schnellstmöglich zu ermöglichen?

    Es ist über einen alternativen Standort seitens des Waldpänz e.V. nachzudenken.

Zum letzteren eine Anmerkung: Über einen alternativen Standort wird schon intensiv nachgedacht. In Betracht kommt beispielsweise eine Aufstellung des Containers im Bereich des Waldstadions. So bleibt doch zu hoffen, das trotz der rechtlichen Schwierigkeiten die interessante Idee baldmöglichst umgesetzt werden kann.

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