Unsinnige Regelung
Was fällt Ihnen auf diesem Foto auf? Es ist übrigens in der Justizstraße Ecke Dietrichstraße aufgenommen worden.
Richtig !
Im vorderen Teil befindet sich ein Zebrastreifen, hinter der Verkehrsinsel keiner mehr. "Was soll das?“, fragen Sie sich. Ich habe es mir von den Fachleuten des Straßenverkehrsamtes erklären lassen:
Eine Vorschrift oder Richtlinie verbietet es, auf Busspuren einen Fußgängerüberweg mit Zeichen Z 293, kurz Zebrastreifen genannt, zu errichten. Eine Regelung, über deren Sinn und Zweck man nur spekulieren kann, aber mit Folgen in Trier:
In Trier-Nord führt sie zu der absurden Situation, dass die Busspur in der Parkstraße nicht bis zur Bushaltestelle durchgeführt werden darf.
In der Innenstadt sorgt sie für Verwirrung bei den Fußgängern: Will jemand die Justizstraße vom Gericht her Richtung Innenstadt überqueren, müssen ihm zunächst die Autofahrer Vorfahrt gewähren. Jetzt muss er aber aufpassen, denn nach der Verkehrsinsel muss er den Bus vorüberlassen bevor er weiter gehen darf. Wehe ihm, er denkt nicht daran!
Besonders gefährlich wird es, wenn ein Auto (verbotswidrig) die Busspur befährt, wie auf dem Foto links, denn damit rechnet niemand. Leider kommt dies gerade dort äußerst häufig vor, weil viele Autofahrer den Umweg um die Dietrichstraße scheuen.
Mein Fazit: Wenn allein in Trier schon zwei absurde Situationen durch diese Richtlinie entstehen, kann man sich ausmalen, was sie in der gesamten Bundesrepublik anrichtet.
Man kann nur hoffen, dass die Erfinder solcher überflüssiger Vorschrift bald ein Einsehen und mit ihr das einzig richtig tun: Sie ersatzlos streichen!
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