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Portraet - Foto Dietmar Schmitt
Oktober 2014

Dienstag, 28.10.2014

Wider alle Vernunft bleibt es bei Tempo 50 auf Mariahof

Jahrelang war die Welt auf Mariahof in Ordnung, jedenfalls was die angeordnete Geschwindigkeitsregelung anbetraf: Mariahof war eine Tempo 30 Zone (mit Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“, bis auf die Durchgangsstraße „Am Mariahof“, in der Tempo 40 mit Vorfahrtsberechtigung galt, um den Bussen ein zügiges Durchfahren zu ermöglichen. Dies war der Kompromiss, den man mit den Stadtwerken gefunden hatte.

Die angeordnete Tempo-Begrenzung hatte einen ernsten Hintergrund: War doch vor vielen Jahren auf Mariahof ein junges Mädchen durch einen Autofahrer zu Tode gekommen und so etwas sollte sich in dem Stadtteil niemals wiederholen!

Die Regelung funktionierte hervorragend, alle waren zufrieden bis…, ja bis sich ein lieber „Mitbürger“, der nicht auf Mariahof, sondern in einem nahe gelegen Ort wohnt, bei den Behörden beschwerte.

Bus Tempo 30 MariahofTempo 40 als Regelgeschwindigkeit gäbe es gar nicht monierte der Geschwindigkeitsbesessene Mitmensch bei den Behörden. Diese prüften den Sachverhalt wälzten die Vorschriften und kamen zu dem Ergebnis, dass dies tatsächlich so war. Die fatale Folge: Die bewährte Tempo 40 Regelung wurde aufgehoben und - mit Ausnahme des Bereichs vor der Schule - die Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 50 hochgesetzt.

Da half es wenig, dass der Ortsbeirat einstimmig forderte, auf ganz Mariahof eine Tempo-30 Zone einzurichten. Dieser Beschluss blieb zunächst einmal von der Verwaltung völlig unbeachtet. In der öffentlichen Sitzung des Dezernatsausschusses IV vom 30.9.2014 stellten daraufhin CDU und Bündnis 90 /Die Grüne einen gemeinsamen Antrag, die Verwaltung möge prüfen, ob nicht doch auf ganz Mariahof Tempo 30 im Sinne der Verkehrssicherheit und Lärmminderung eingeführt werden könnte.

Die Verwaltung prüfte und legte jetzt die Antwort vor. Hier der Wortlaut:

    In innerstädtischen Straßen gilt nach wie vor bundesweit die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. Diese Höchstgeschwindigkeit darf nur dann gefahren werden, wenn die Verkehrslage es erlaubt. Tempo-30 Zonen erfordern die Anbindung an ein innerstädtisches Vorrangnetz in Form von Hauptverkehrsstraßen mit Tempo 50 km/h um die Verkehrsflüssigkeit aufrecht zu erhalten. Eingriffe in diese gesetzliche Regelung dürfen nur bei Vorliegen besonderer Gründe vorgenommen werden. Vor der Entscheidung sind die örtlichen Gegebenheiten der Straße, ihre Funktionen und das Vorliegen besonderer Gefahrenlagen zu prüfen. Diese Prüfung ist in der Straße "Am Mariahof" nach pflichtgemäßem Ermessen der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Trier erfolgt. Sie führte zu dem Ergebnis, Tempo 30 im Gefahrenbereich der Schule und Tempo 50 im übrigen Teil der Straße anzuordnen. Damit wird den Wünschen der politischen Gremien (teilweise) und den Funktionen der Straße, insbesondere den Belangen des öffentlichen Personennahverkehrs und den Rechten Dritter in Bezug auf Sicherheit, Zügigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs Rechnung getragen. Es ist eine individuelle auf die Örtlichkeit der Straße abgestellte Entscheidung. Die Entscheidungskompetenz liegt als staatliche Auftragsangelegenheit bei der Straßenverkehrsbehörde. Die Thematik ist sehr ausführlich und mehrfach im Schriftverkehr mit politischen Vertretern des Stadtteils und mündlich durch Vertreter der Straßenverkehrsbehörde im Ortsbeirat Mariahof und im Ausschuss IV vorgetragen worden. Es wird daher um Verständnis gebeten, dass es aus den dargelegten Gründen bei der Verkehrsregelung bleibt und diese Ausführungen abschließend sind.

Meine Meinung: Die Verwaltung ignoriert hier den eindeutigen Willen der ganz überwiegenden Mehrheit der Mariahofer und des Ortsbeirates. Bei einigermaßen gutem Willen, der offenbar nicht vorhanden ist, wäre es durchaus möglich gewesen, dem Wunsch Rechnung zu tragen. Beispielsweise, wenn man sich auf den schlechten Straßenzustand berufen hätte, wie es in Pallien geschehen ist. Aber nein, in besten Bürokratendeutsch beharrt die Verwaltung auf ihrer sturen Haltung und macht zudem deutlich (…diese Ausführungen abschließend sind..), dass sie zu einer weiteren Diskussion nicht bereit ist. Bürgerfreundlich kann man so etwas nicht nennen.

Mittwoch, 15.10.2014

Ich habe auf einen Fehler bei der Stichwahl zum Oberbürgermeister in ‪Trier‬ hingewiesen. Der Oberbürgermeister hat heute anläßlich der Verkündung des amtlichen Endergebnisses der Stichwahl, eingeräumt, dass er geschehen ist, und ich sehe mich in der Folge einer Fülle von zum Teil meiner Empfindung nach sehr unsachlichen Kritik und persönlichen Angriffen gegen meine Person ausgesetzt. Besonders schmerzt es, dass mein Beruf immer wieder in einen Zusammenhang mit meiner politischen Tätigkeit gebracht wird, obwohl das nichts miteinander zu tun hat. Ich mache von meinem Recht als Staatsbürger Gebrauch, mich in meiner FREIZEIT ehrenamtlich politisch zu betätigen. OK, ich mache das nicht leise und mache auf Missstände auch öffentlich aufmerksam. Dann habe ich auch Kritik einzustecken.

Ich habe und will auch niemanden unter Generalverdacht stellen und keine Mitarbeiter des Rathauses angreifen, ich weiß, dass diese einen schweren Job haben.

Aber ich denke, dass es in einer Demokratie essentiell ist, dass Wahlen ordnungsgemäß ablaufen und den Regeln des Gesetzes entsprechen. Schon bei der Kommunalwahl habe ich auf organisatorische Mängel hingewiesen und angeregt, man möge sich einmal zusammensetzen und überlegen, wie dem abgeholfen werden kann. Geschehen ist nichts!

Dienstag, 14.10.2014

Mein Hinweis auf die offenkundigen Rechtsverstöße bei OB-Stichwahl hat zu einer - aus meiner Sicht - seltsamen Reaktion bei den Medien geführt:

So schreibt der Trierische Volksfreund in seiner heutigen Ausgabe:

Die Wahlkoffer, ein Staatsanwalt und theoretische Manipulationen: CDU-Mitglied Thomas Albrecht löst Debatte über Rechtmäßigkeit der OB-Stichwahl aus

    (Trier) Am Mittwoch um 17 Uhr wird’s amtlich. Dann stellt Oberbürgermeister Klaus Jensen als Wahlvorstand das Endergebnis der OB-Stichwahl vom Sonntag vor. Vorher müssen alle 73 Wahlvorsteher noch einmal im Rathaus auflaufen. Anlass dafür: ein Facebook-Eintrag.

    Oberbürgermeisterwahl Stadt Trier. Stichwahl zwischen Wolfram Leibe und Hiltrud Zock. Wahllokal Kernscheid Foto: Friedemann Vetter

    „Muss die Stichwahl wiederholt werden?“ Mit diesen Worten hat Thomas Albrecht, stellvertretender CDU-Fraktionschef im Stadtrat, Oberstaatsanwalt und selbst Wahlvorstand in einem Mariahofer Wahllokal, am Montagnachmittag einen Eintrag im Internet-Netzwerk Facebook begonnen, der nun dafür sorgt, dass man im Rathaus vor der Feststellung des amtlichen Endergebnisses einen deutlich größeren Aufwand betreiben muss als sonst. Albrecht beschwert sich in dem Netzwerk darüber, dass er und weitere Wahlvorstände bereits am Samstag und nicht erst am Sonntag die Wahlbriefe bekommen hätte. Wahlbriefe enthalten die Briefwahlstimmen. Diese lagen in den Wahlkoffern, die am Samstag an die Wahlvorsteher der 72 Wahllokale verteilt wurden. In den Wahlkoffern sind alle für die Wahl nötigen Unterlagen.

     

    Es sei laut Kommunalwahlordnung Paragraf 49, Absatz 5, nicht zulässig, die Wahlbriefe schon samstags auszuliefern, sie müssten zwischen Sonntagvormittag und Schließung der Wahllokale um 18 Uhr verteilt werden, sagt Albrecht. Zwischen Samstag und Sonntag früh habe die Möglichkeit bestanden, an den Wahlbriefen zu manipulieren, weil die Wahlkoffer unbeobachtet bei den Wahlvorstehern gelegen hätten. „Nun will ich nicht etwa behaupten, dass solche (Manipulationen, die Redaktion) stattgefunden hätten. Aber es bestand die – theoretische – Möglichkeit. Denn das Mehr-Augen-Prinzip ist auf eklatante Art und Weise verletzt worden“, schreibt Albrecht. Mit Wasserdampf hätten etwa Briefe geöffnet werden können. „Ein klarer Rechtsverstoß, der also begangen wurde“, glaubt der Jurist. Seiner Meinung nach müsse der Oberbürgermeister die ganze Wahl wiederholen.

    Kein Hinweis auf Manipulationen

    Das Rathaus wurde auf den Facebook-Eintrag am Montagabend durch eine TV-Anfrage aufmerksam – und ist seitdem alarmiert. Den entsprechenden Passus gebe es in der Tat in der Kommunalwahlordnung, sagtPresseamtschef Hans-Günther Lanfer. Und in der Tat sei der Vorgang auch so abgelaufen, wie von Albrecht beschrieben. Allerdings sei der Sinn des Paragrafen, die Organisation der Wahl zu erleichtern und sicherzustellen, dass bis 18 Uhr am Wahlsonntag auch wirklich alle Wahlbriefe vorlägen. Durch die Vorschrift sei nicht hundertprozentig ausgeschlossen, dass man die Briefe nicht auch vorher verteilen dürfe. Lanfer weist darauf hin, dass eine hohe kriminelle Energie dazu nötig wäre, an den Wahlbriefen zu manipulieren. Im Rathaus gebe es Listen darüber, wie viele Briefwahlstimmen eingegangen seien. Wer manipulieren wolle, müsse Stimmzettel, Wahlscheine und Umschläge fälschen.

    Wahlvorsteher müssen einrücken

    „Es hat von den Wahlvorständen bisher überhaupt keinen Hinweis auf irgendwelche Manipulationen gegeben“, sagte Lanfer gestern dem TV. Um alle Eventualitäten auszuschließen, seien am Dienstag alle Wahlvorsteher der 72 Wahllokale von der Stadtverwaltung gebeten worden, bis Mittwoch eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, dass es keine Manipulationen am Wahlkoffer gegeben habe. Ein großer Aufwand, der sicherstellen soll, dass sich Oberbürgermeister Klaus Jensen heute bei der Verkündung des Ergebnisses sicher sein kann, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Albrecht schreibt auf Facebook, er wolle die Wahl nicht anfechten und seiner Kenntnis nach auch die CDU nicht. Kein Anfechten, kein Anzeichen für eine tatsächliche Manipulation – aber ein enormer Aufwand einen Tag nach der Wahl. Auf Albrecht ist man im Rathaus nicht gut zu sprechen, heißt es hinter vorgehaltener Hand. Zumal er als Wahlvorstand eigentlich zur Verschwiegenheit über Wahlangelegenheiten verpflichtet gewesen sei.

    Der Facebook-Eintrag war in einigen Internet-Browsern am Dienstag nicht mehr zu sehen. Nutzer, die ihn zuvor angeklickt oder geteilt hatten, konnten ihn allerdings weiter kommentieren.

    Meinung

    Unter Generalverdacht

    Es ist das gute Recht, ja sogar die Pflicht eines jeden Bürgers, darauf hinzuweisen, wenn in der Verwaltung etwas nicht korrekt gelaufen ist. Insoweit hat Thomas Albrecht seine Pflicht getan. Auf die Schulter klopfen muss man ihm dafür aber nicht, denn wie er das getan hat, ist unwürdig. Facebook mag ein gutes Mittel zur Kommunikation und Selbstdarstellung sein, aber es ist für einen der Verschwiegenheit verpflichteten Wahlvorsteher der falsche Weg, auf einen Missstand aufmerksam zu machen. Albrecht hätte den Wahlleiter, OB Klaus Jensen, direkt ansprechen können – nur kurz nach seinem Facebook-Eintrag saß er mit ihm im Stadtrat. Die Stadt hätte den Vorwurf geprüft und das Vorgehen gegebenenfalls bei der nächsten Wahl geändert. Aber nein, der CDU-Mann posaunt lieber in alle Welt hinaus, dass es die „theoretische Möglichkeit“ der Wahlmanipulation gegeben habe und fordert den OB auf, die Wahl zu wiederholen. Sie selbst anfechten will er aber auch nicht. Kein Wunder, es gibt ja auch nicht den leisesten Verdacht der Manipulation. Nun müssen 73 Wahlvorsteher eine eidesstattliche Versicherung abgeben, weil sie dank Albrecht unter Generalverdacht stehen – Menschen, die sich für ein „Erfrischungsgeld“ von 30 Euro einen ganzen Tag für die Demokratie engagiert haben. Genau so sorgt man dafür, dass sich bald noch weniger Wahlhelfer finden und die Wähler noch angewiderter vom Politikbetrieb sind.

    Michael Schmitz

 

Montag, 13.10.2014

Meine Nachbetrachtung zum Stichwahlsonntag: Nur 111 Stimmen haben die Oberbürgermeisterwahl in ‪Trier‬ entschieden. Darunter, so heißt es, vornehmlich Briefwahlstimmen. Doch ist die Wahl überhaupt gültig? Da habe ich so meine Zweifel: Ich selbst war als Wahlvorsteher auf Mariahof eingesetzt. Zu meiner größten Überraschung wurden mir mit dem Wahlkoffer am Samstagmorgen bereits sämtliche Wahlbriefe ausgehändigt. Ich war verblüfft, denn ich war schon oft als Wahlvorsteher eingesetzt, bisher wurden die Wahlbriefe aber immer am Wahlsonntag dem gesamten Wahlvorstand übergeben. Ich habe mich kundig gemacht und festgestellt, dass diesmal offenbar sämtlichen Wahlvorsteher auf diese Art und Weise die Wahlbriefe unzulässigerweise erhalten haben. Und dann habe ich einmal in der Kommunalwahlordnung nachgelesen. Dort heißt es in § 49 Absatz 5: „Die Gemeindeverwaltung leitet dem zuständigen Wahlvorstand am Vormittag des Wahltags die Wahlbriefe und die Wahlscheinverzeichnisse (§ 19 Abs. 4) der zugeteilten Stimmbezirke (§ 6 Abs. 2 Satz 2) sowie am Wahltag um 18 Uhr die bis zu diesem Zeitpunkt noch eingegangenen Wahlbriefe zu“

Ein klarer Rechtsverstoß, der also begangen wurde. Ganz eindeutig, warum diese Regelung getroffen wurde: Es soll verhindert werden, dass irgendwelche Manipulation an den Wahlbriefen stattfinden. Nun will ich nicht etwa behaupten, dass solche stattgefunden hätten. Aber es bestand die –theoretische - Möglichkeit. Denn das Mehr-Augen-Prinzip ist auf eklatante Art und Weise verletzt worden. Die Wahlbriefe lagen unbeobachtet bei den jeweiligen Wahlvorsteher und es hätte - ich bitte mich richtig zu verstehen - die rein hypothetische Möglichkeit bestanden, dass beispielsweise der Wasserdampf, Wahlbriefe geöffnet und manipuliert worden wären oder verschwunden wären. Aus diesem Grunde ist die eindeutige Regelung in der Kommunalwahlordnung getroffen worden, über die sich die Verwaltung hinweggesetzt hat. Bei Rückgabe des Wahlkoffers habe ich dies auch angemerkt:

Sonntag, 12.10. 2014

Erleichterung, es ist geschafft: Der OB-Wahlkampf 2014 in ‪#ýTrier‬ ist Geschichte. Jetzt wird ausgezählt, dann sind die Karten neu gemischt. Ich empfand es jedenfalls als zutiefst beschämend, WIE der Wahlkampf teilweise geführt worden ist und bewundere Hiltrud Zock, wie sie diese teilwiese äußerst ehrverletzenden Angriffe geduldig ertragen hat. Eine öffentliche Kontroverse muss in einer Demokratie bei einer Personenwahl sein, zumal wenn so äußerst unterschiedliche Personentypen antreten, wie bei der Stichwahl. Sie darf auch einmal heftiger ausfallen. Aber die Grenzen des Anstands sollten meiner Meinung stets gewahrt bleiben. Dies ist im Hinblick auf Angriffe gegen die von der CDU unterstützten Kandidaten leider nicht geschehen, was auch mich sehr betroffen gemacht hat. Deshalb bin ich erleichtert, dass jetzt alles vorüber ist.

 

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