Dienstag, 5.10.2010
In der heutigen Stadtratssitzung wurde unter anderem der so genannte Lärmaktionsplan beschlossen. Damit kommt die Stadt Trier einer gesetzlichen Verpflichtung nach, Maßnahmen zur Lärmreduzierung in Städten zu treffen. Es ist unstreitig, dass Lärm für Betroffene sehr belastend, ja gesundheitsgefährdend, sein kann. Nun steht in diesem jetzt verabschiedeten Plan überhaupt nichts Neues, Überraschendes drin. Denn er ist in seinen Grundlagen schon am 27.1. 2009 vom Rat der Stadt Trier verabschiedet worden. Dann wurde er - so wie vom Gesetz gefordert - öffentlich ausgelegt und der wurde mehrfach in Ortsbeiräten und im zuständigen Ausschuss beraten. Jeder konnte jetzt seine Meinung dazu sagen, die dann in den Plan eingearbeitet wurde. Dies haben etliche Verbände, Bürgerinnen- und Bürger auch getan. Klar, dass dabei jeder seine eigenen Interessen verfolgt, die sich teilweise völlig widersprechen können. Jemand, der nachts wegen des Verkehrslärms schlafen kann, sieht das Problem eben völlig anders, als ein Taxifahrer, der seine Kunden schnell durch Trier befördern muss. Da müssen Kompromisse gefunden werden. Die Einwände wurden in den Plan jedenfalls eingearbeitet. Das Ergebnis liegt jetzt vor: Ein Bündel von Maßnahmen soll getroffen werden. EINER der Vorschläge ist auch die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Hauptverkehrsstraßen. Außer der Paulinstraße und Saarstraße ist aber lediglich angedacht, dies zur Nachtzeit(22 bis 6:00 Uhr) zu machen. Und auch das ist noch lange nicht beschlossen, es wird lediglich geprüft: Ein wichtiger Satz, der im Lärmaktionsplan steht, ist im Artikel vergessen worden. Ich zitiere: "Die Festlegung von Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Nachtzeit im Lärmaktionsplan steht unter dem Vorbehalt der Prüfung der Eignung im Rahmen der Aufstellung des Mobilitätskonzeptes. Die Durchführung der entsprechenden Maßnahmen soll erst dann bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden, wenn erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und Verdrängungseffekte in anderen Siedlungsbereichen vermieden werden können." Mit anderen Worten: Ob eine solche Geschwindigkeit Beschränkung - wie die Überschrift im TV-Artikel es vermuten lässt - überhaupt kommt, steht also noch völlig in den Sternen. Schon gar nicht in dem Umfang, wie die Überschrift es befürchten lässt. Und es ist auch noch zu berücksichtigen, dass nach der jetzigen Gesetzeslage eine Geschwindigkeitsbeschränkung von unter 50 km/h auf Bundesstraßen gesetzlich grundsätzlich nicht zulässig ist, wie es die Anwohner der Bonner Straße schon schmerzhaft erfahren haben. Also Autofahrer, nicht aufregen und vielleicht freiwillig nachts nicht so schnell durch Trier rasen. Die Betroffenen werden es Ihnen danken! Und: Tempo 30 auf Hauptverkehrsstrassen wird mit der CDU nicht zu machen sein.
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