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Portraet - Foto Dietmar Schmitt
Mai 2010

Samstag, 22.5.2010

Ein guter Freund von mir, Brigadegeneral a.D. August Benischke ist gestorben. Heute war der Trauergottesdienst in der Konstantin-Basilika.

Mittwoch, 19.5.2010

Heute habe ich Sitzung beim Amtsgericht in Bitburg gehabt. Der Trierische Volksfreund berichtete über einen sehr spektakulären Fall, der nicht zu vertreten hatte, wie folgt (TV vom 20.5.2010):

Kindesentführer wieder auf freiem Fuß
Von unserer Redakteurin Nina Ebner

Er saß mehr als viereinhalb Monate in Untersuchungshaft, jetzt ist er wieder frei: Ein 24-Jähriger, der unter anderem seine Tochter Anfang Januar entführt hat, ist vom Amtsgericht Bitburg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Bitburg Er saß mehr als viereinhalb Monate in Untersuchungshaft, jetzt ist er wieder frei: Ein 24-Jähriger, der unter anderem seine Tochter Anfang Januar entführt hat, ist vom Amtsgericht Bitburg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Er wollte feiern - und hatte auch gute Gründe dazu: Kurz zuvor hatte er seine Prüfung als Maler und Lackierer bestanden, war gerade erst umgezogen. Und just am nächsten Tag sollte er eine neue, feste Arbeitsstelle antreten. Doch statt dessen landet der junge Mann, der am Mittwoch mit blassem Gesicht auf der Anklagebank des Bitburger Amtsgerichts Platz nimmt, in Untersuchungshaft. Weil er Anfang des Jahres gegen vier Uhr morgens ein Auto vor einer Diskothek in Wittlich in Brand setzte und anschließend mit seinem Wagen zu den Großeltern seiner Ex-Freundin fuhr und - bewaffnet mit einer Schreckschusspistole - seine 18 Monate alte Tochter aus dem Haus in der Eifel entführte. Noch am selben Vormittag wurde er in seiner Wohnung festgenommen und gab das Kleinkind widerstandslos frei.

 Beinahe emotionslos schildert der 24-Jährige dem Gericht die Vorfälle des 3. Januars. Er lässt nichts aus, berichtet im Detail, wie er zunächst in die Disko gegangen war, um seine Ex-Freundin zu überreden, wieder mit ihm zusammenzukommen, dabei aber mit deren Bruder in Streit geraten war. Wie er daraufhin das Auto des Widersachers anzündete. Wie er sich durch herumfliegende Glassplitter im Gesicht verletzte, aber dennoch nicht innehielt, sondern zum Anwesen der Ex-Schwiegereltern fuhr, weil er seine Tochter "sehen und mitnehmen" wollte.
 Der Angeklagte gibt die Fakten wieder, doch die reichen Oberstaatsanwalt Thomas Albrecht nicht. Er will wissen, ob der Mann die Tat im Vorfeld geplant oder einfach "rot" gesehen hat. "Wie erklären Sie sich selbst, dass Sie einen Tag, bevor Sie bei Ihrer neuen Arbeitsstelle antreten, so durchdrehen?", bohrt Albrecht. Sein beharrliches Nachhaken zeigt Wirkung: "Meine Ex-Freundin hat mir in der Disko gesagt, dass sie jemanden kennengelernt hat und ich mich verziehen soll", bricht es doch noch aus dem jungen Mann heraus. Er kam nicht mehr dazu, sie zu bitten, zu ihm zurückzukommen.

 "Das will ich Ihnen mal, wenn auch mit Bedenken, abnehmen", sagt der Oberstaatsanwalt und schiebt hinterher: "Als ich die Vorwürfe in der Akte gelesen habe, habe ich zunächst gedacht, so jemand muss weggesperrt werden." Dass Albrecht dennoch eine relativ milde Freiheitsstrafe beantragt - ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung - liege an dem Geständnis des Angeklagten, der Tatsache, dass er bislang nicht vorbestraft sei, und vor allem an dem guten Eindruck, den der junge Mann im Prozess hinterlassen habe.

 Ein Eindruck, den auch das Gericht teilt: Es folgt dem Antrag des Oberstaatsanwalts, dem sich auch Verteidiger Alexander Pochilko anschließt, und verurteilt den Angeklagten wegen vorsätzlicher Brandstiftung, Verstoßes gegen das Waffengesetz, der Entziehung Minderjähriger, Nötigung sowie Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. "Halten Sie sich ab jetzt aus jedem Ärger `raus", gibt Richter Udo May dem Mann mit auf den Weg.

Dienstag, 18.5.2010

Verfassungs- und damit Beförderungstag. Zwei meine Kollegen, Manfred Stemper und Dr. Wolfgang Bohnen wurden so Oberstaatsanwalts befördert, müssen ihre Stelle jedoch in Koblenz antreten, da es in Trier keine entsprechenden Beförderungsstellen gab.

Samstag, 15.5.2010

Ein Besuch im Prater ist natürlich Pflichtprogramm bei einem Wienbesuch

10-05-14_Wien

Donnerstag, 13.5.2010

Ein Geschenk für ihr bestandenes Abitur: Drei Tage haben wir mit unserer Tochter in Wien verbracht: es war zwar ein sehr verregnete es, verlängertes Wochenende. Wir haben aber gleichwohl sehr viel schöne Eindrücke sammeln können.

Mittwoch, 12.5.2010

Heute hatte ich vor dem Amtsgericht in Bitburg einen recht spektakulären Fall eines Mannes zu verhandeln, der in großem Stil kinderpornografische Schriften über das Internet verbreitet hat.

Hier der Bericht des Trierischen Volksfreundes (TV vom 13.5.2010) über den Fall:

Milde Strafe für reuigen Familienvater

Von unserem Redakteur Bernd Wientjes

Weil er ein Geständnis abgelegt hat, ist ein 47-jähriger Familienvater aus Prüm, der Kinderpornos per Internet verbreitet hatte, vom Bitburger Amtsgericht "nur" zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Weil er ein Geständnis abgelegt hat, ist ein 47-jähriger Familienvater aus Prüm, der Kinderpornos per Internet verbreitet hatte, vom Bitburger Amtsgericht "nur" zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Bitburg. Immer wieder fahren seine Hände ins bleiche Gesicht, nervös reibt er sich mit den Fingern an der Nase. Es fällt dem Mann auf der Anklagebank im Bitburger Amtsgericht nicht leicht, zu sprechen. "Es ist, wie es ist", sagt der 47-Jährige schuldbewusst. Das, was er getan hat, sei "moralisch verwerflich". Richter Udo May findet da schon eher die richtigen Worte: krass und abartig, nennt er die Taten des Prümers.

Über zwei Jahre hat der Vater eines erwachsenen Sohnes und einer erwachsenen Tochter Bilder und Filme, die er mit anderen über eine mittlerweile eingestellte Tauschbörse getauscht hatte, heruntergeladen und auf seinem Computer gespeichert. Auf den Fotos und Videos sind kleine "sehr, sehr junge" Jungens, wie May sagt, zu sehen, die auf, so Oberstaatsanwalt Thomas Albrecht, "sehr üble Weise" missbraucht worden sind. "Hinter jedem Bild steckt eine schwere Straftat", macht der Ankläger dem reumütigen Eifeler klar.

Die Polizei kam dem Ehemann, der getrennt von seiner Frau, mit seiner Tochter in Trier lebt, auf die Spur, als in Regensburg gegen zwei Männer ermittelt worden war, die Kinderpornos auf ihrem Computer hatten. Es handelte sich um Tauschpartner des Eifelers.

Er sei eher durch Zufall in diese Kreise geraten, sagt der 47-Jährige. Erst da will er seine, nach eigenen Worten "leichte, latente Pädophilie" erkannt haben. Seine Beziehung zu seiner Frau, mit der seit 19 Jahren verheiratet ist, sei wegen seiner homosexuellen Neigung gescheitert.

Fast zwei Jahre haben Spezialisten einer Privatfirma gebraucht, um die Dateien auf dem beschlagnahmten Computer des Mannes auszuwerten und festzustellen, mit wem er Kinderpornos getauscht hatte. Zum ersten Mal bei solchen Ermittlungen beauftragte die Staatsanwaltschaft ein privates Unternehmen. Die Spezialisten der Polizei seien durch die Zunahme der Internetkriminalität überlastet, sagt Albrecht. Die Kosten für die externen Experten, 31 500 Euro, muss der Eifeler zahlen.

Montag, 10.5.2010

Heute nahm ich an einem Treffen der behördlichen Datenschutzbeauftragten der Justiz in Mainz teil.

Samstag, 09.05.2010

Hanni Aubart ist ob seines vielfältigen ehrenamtlichen Engagements so bekannt wie ein bunter Hund in Trier. Besonders hatte sich um den Sport verdient gemacht, so als Organisator des Trierer Stadtlaufes. Seine Verdienste um die Pflege der deutsch-japanischen Freundschaft hat ihm den höchsten japanischen Orden eingebracht, der an Ausländer verliehen wird. Früher war er im Karneval aktiv, so als Adjutant zu unser Prinzenzeitpunkt Heute hat er in der Festhalle am Bach seinen 70. Geburtstag gefeiert. Es war selbstverständlich, dass wir unserem alten Freund persönlich zu seinem Ehrentag gratuliert haben.

 

 

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