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Portraet - Foto Dietmar Schmitt
Juli 2013

Mittwoch, 31. 7. 2013

OB Heute Abend in Olewig. Oberbürgermeister Jensen war sichtlich irritiert. Er hielt sein Grußwort anlässlich der Krönung der Weinkönigin, doch das Publikum wirkte irgendwie abgelenkt.

Schauten es doch ständig nach rechts. "Was ist los, ist da irgendetwas, was ich nicht sehen kann?", fragte das Stadtoberhaupt erstaunt.

Nein, die Plane der Bühne verdeckte für ihn, was die unten Sitzenden erstaunte: Ein Heißluftballon nährte sich. Er flog sehr tief, ungewöhnlich tief, fast dachte man, dass er den Bäumen hängen bleiben könnte. Beim Ballon 2Vorbeiflug über den Festplatz konnte man die "Fahrer" deutlich erkennen, die freundlich der unten versammelten Schar zuwinkten. Doch der Leichtsinn sollte sich rächen.

Nur kurze Zeit später strandete der Ballon am Petrisberg. Ein Glück: Es wurde niemand verletzt.

 

 

 

Montag, 29. 7. 2013

Viel zu schnell ging der Urlaub vorbei: Der erste Arbeitstag ist immer besonders schwer.

Sonntag, 28. 7. 2013

HammerUnglaublich wie viel PC-Schrott sich in den letzten Jahren angesammelt hat. Schweren herzen trenne ich mich von Laptops, darunter sehr alten. solchen die noch mit dem Betriebssystem DOS liefen und damals noch sehr exotisch waren. Natürlich werden die Daten datenschutzgerecht entsorgt.

 

Samstag, 27. 7. 2013

Das ist das, was ich meine mit der Widersprüchlichkeit und Unglaubwürdigkeit bei der gegenwärtigen Diskussion um NSA. Da lese ich im online-Magazin 16vor von einem gewissen Daniel Groß, einem „einfachen Bürger“, der anlässlich der gestrigen Demonstration in Trier eine Rede gehalten hat. Der Bürger ist Lehrer am Gymnasium in Saarburg. Er demonstriert gegen Überwachung, doch wer wissen will, was er gerade so macht, wo er sich aufhält, braucht kein Spähprogramm wie PRISM oder Tempora. Nein, ein einfacher Blick auf seinen öffentlichen Twitter-Account genügt, jeder erfährt interessante Details aus seinem Leben. Ein Beispiel: Am 26.7. holt er „gerade zum letzten Mal die Tochter vom Kindergarten ab. Nach den Ferien dann ein Schulkind mehr in der Familie..“, und so weiter.

Nun ist es natürlich jedem selbst überlassen, was er über sich veröffentlichen will oder nicht, schließlich poste ich ja auch das ein oder andere in die Welt. Aber wer einerseits die Anwendung eines Programms, das automatisch E-Mails auf bestimmte Begriffe hin ausspäht, anprangert und anderseits bei seinen persönlichen Informationen so freigiebig ist, ist für mich jedenfalls nicht glaubwürdig.
In seiner Rede versteigt sich Daniel Groß - der bei diesem Staat seine Brötchen verdient - gar zu der ungeheuerlichen Behauptung „Wir wollen zeigen, dass wir den Veränderungswillen besitzen, dieses zunehmend totalitäre System wieder in eine Demokratie zu überführen, die ihrem Namen gerecht wird…“. Ein verbaler Schlag ins Gesicht für alle, die unter dem Joch totalitärer Regime leiden. Herr Groß weiß offensichtlich nicht, wie sich tatsächlich überwachte Bürger in der DDR gefühlt haben, die keine Meinungsfreiheit genießen durften. Unwidersprochen kann und darf eine solch völlig verquere Darstellung unseres gegenwärtigen politischen Systems, in dem ich froh bin leben und meine Meinung sagen zu dürfen, nicht stehen gelassen werden!

Sonntag, 21. 7. 2013

Kana aus Triers japanischer Partnerstadt Nagaoka, die uns schon letztes Jahr besucht hatte, war auch dieses Jahr wieder zu Gast.

Zusammen mit ihr haben wir die Burg Eltz besichtigt: Immer wieder ein besonderes Erlebnis. Der einzige Wermutstropfen: Ein ebenso ärgerliches wie überflüssiges Fotografierverbot im Inneren der historisches Burg.

Burg Eltz

Freitag, 19. 7. 2013

Nach langen Jahren war der Zirkus Roncalli einmal wieder in Trier. Und so durfte ich einen wunderschönen Zirkusabend erleben, der den Alltag vergessen lies

Roncalli

Montag, 15. 7. 2013

Endlich: 2 Wochen Urlaub, den ich heuer einmal zu Hause verbringen werde. Es gibt viel Aufzuräumen, aber auch unsere schöne Heimat zu erkunden.

Samstag, 6. 7. 2013

Hoffest im Deutschherrenhof in Trier Olewig: Bei herrlichem Wetter einen sehr schönen Abend verbracht.

Mittwoch, 3.7.2014

Geplante Sperrgebietsverordnung rechtswidrig!

Gefährlicher Irrtum der Verwaltung, es droht Unwirksamkeit

Heute Nachmittag soll im Stadtrat eine neue so genannte Sperrgebietsverordnung verabschiedet werden.
Um was geht es? Die Ausübung der Prostitution soll in Trier eingeschränkt werden, nachdem mehrere Beschwerden, vor allem für den Bereich Ruwer vorlagen, dass die dort ausgeübte Straßenprostitution zu unzumutbaren Zuständen führe .
Die Rechtsgrundlage hierfür bietet das so genannte Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch, dass es Kommunen erlaubt, so genannte Sperrbezirke festzulegen, in denen dann - z.B. aus Gründen des Jugendschutzes - die Ausübung der Prostitution verboten ist.

Dies schafft nicht nur eine rechtliche Grundlage für die Polizei, einzuschreiten. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann, wer beharrlich dagegen verstößt, also mehrfach und bewusst, begeht sogar eine Straftat (§ 184 d StGB).

Doch wo Prostitution gestatten, wo nicht? Im Grunde genommen will keiner das Rotlichtmilieu in der Nachbarschaft haben. Die Stadt Trier hat nun - inspiriert von der Stadt Koblenz - die Idee gehabt, die gesamte Stadt zum Sperrgebiet zu erklären und nur wenige Gebiete auszunehmen.

Das hört sich auf den ersten Blick gut an, abgesehen davon, dass natürlich viele Anwohner derjenigen Gebiete, in denen Prostitution möglich sein soll, jetzt dagegen protestieren,
Auf den zweiten Blick hat der Plan jedoch einen entschiedenen Haken: Er widerspricht eindeutig dem Gesetz: Gem. Art. 297 EGStGB dürfen Gemeinden, die über 50.000 Einwohner haben, nämlich nicht das gesamte Gemeindegebiet zum Sperrgebiet erklären.
Der „Trick“ ist also gut gemeint, aber kaum gut gemacht. Vor dem Gericht dürfte diese Regelung kaum Bestand haben. Das OVG Lüneburg hat am 11.9.2002 eindeutig entschieden, dass eine Sperrgebietsregelung unzulässig ist, die dazu führt, dass faktisch für das gesamte Gebiet einer solchen Gemeinde die Ausübung der Prostitution verboten ist.
Weiter ist zu berücksichtigen, dass die geplante Verordnung auch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz widerspricht. Denn es wurde nicht von der in der Ermächtigungsgrundlage des Artikel 297 Abs. 1 Nr. 3 EGStGB ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, das entsprechende Verbot auf bestimmte Tageszeiten zu beschränken, also beispielsweise tagsüber.
Die Verwaltung kennt das Problem, hat doch schon die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Bedenken angemeldet. Sie meint das Problem sei nicht existent, da ihrer Meinung nach die bisherige Sperrgebietsverordnung wieder gelten würde, sollte jemand juristisch gegen die neue Verordnung vorgehen.
Ein nicht nur falscher, sondern auch gefährlicher Trugschluss und Rechtsirrtum, dem die Verwaltung da erlegen ist:

Denn eine rechtswidrige Verordnung ist von der Polizei gar nicht durchsetzbar, bzw. es dürfen nicht diejenigen sanktioniert werden, die gegen eine solche rechtswidrige Verordnung verstoßen. Eine Automatik, dass die alte Verordnung dann in Kraft tritt, gibt es nicht, wenn die neue ! Es geht die verabschiedete.

Sollte die geplante, meines Erachtens rechtswidrige, Verordnung heute im Stadtrat verabschiedet werden, droht genau das einzutreten, was die Stadt eigentlich verhindern will: Es wäre ungehinderte Prostitutionsausübung überall in der Stadt Trier möglich, ohne dass wirksam dagegen eingeschritten werden könnte!

 

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