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Portraet - Foto Dietmar Schmitt
Dezember 2011

Dienstag, 13.12.2011

In der heutigen Stadtratssitzung ging es unter Anderem um die Grünanlagen- und Spielplatzsatzung der Stadt Trier, die in der Öffentlichkeit allein unter dem Gesichtspunkt des Zulassen des öf-fentlichen Grillens diskutiert wurde. Dabei war das ursprüngliche Anliegen dieser Satzung nur, für etwas mehr Sauberkeit und Ordnung in den öffentlichen Anlagen zu sorgen.

Ich habe zu dem Tagesordnungspunkt deshalb klargestellt, dass es nicht nur um Grillplätze, auch wenn dies in der öffentlichen Diskussion zum Teil anders dargestellt worden sei. Es gelte, eine vorhandene Lücke zu schließen. Die vorhandene Polizei- und Gefahrenabwehrverordnung habe nicht alle Unzulänglichkeiten, die es in der Stadt gegeben habe, abdecken können, wie z. B. herumlungernde, alkoholisierte Personen vor Kinderspielplätzen, die Kinder belästigt haben. Dazu habe es bisher keine Ein-griffsgrundlage gegeben und daran solle die Satzung etwas ändern. Dies sei auch der Grund, weshalb die CDU-Fraktion grundsätzlich der Satzung zustimmen könne, auch wenn sie gegen eine Überregulierung sei und bekannt sei, dass nicht jede Kleinigkeit geregelt werden könne. Die vorliegende Satzung sei jedoch notwendig, um die beschriebenen Missstände abzustellen.
Geregelt werde in der Satzung auch das Befahren von Grünanlagen, usw., so wie auch die Frage der Grillplätze. Man sei froh darüber, dass die Vorlage sehr intensiv habe diskutiert werden können. Im Gegensatz zur Verwaltung sei auch die CDU-Fraktion der Meinung, dass an bestimmten Orten das Grillen erlaubt werden sollte, beispielsweise im Palastgarten.
Die CDU-Fraktion freue sich darüber, dass die Satzung nun in der Form verändert worden sei, dass das Grillen an ausgewiesenen Plätzen erlaubt sein solle. Welche Plätze dies im Einzelnen sein werden, werde heute nicht festgelegt. Dies erfolge zu einem späteren Zeitpunkt. Wichtig sei auch, dass diese Frage noch einmal ausführlich in den Ortsbeiräten behandelt werde.

Abschließend bemerkte ich, dass die CDU-Fraktion davor warnen wolle, zu viele Hoffnungen in diese Satzung zu legen. Man könne sicherlich Vieles verbieten oder auch erlauben, aber es fehle an den Möglichkeiten der effektiven Umsetzung. Der Vollzugsdienst verfüge lediglich über acht Stellen und es sei schon einmal angeregt worden, dass andere Möglichkeiten einer Kontrolle überprüft werden.
 

 

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