16.5.2014
Verzicht auf Wahlplakate?
Urteil des Verwaltungsgerichts Trier als Chance nutzen! Weniger Wahlwerbung - nur an ausgewählten Standorten in Trier!
Wie die alten Ägypter vom Nilhochwasser, so werden wir regelmäßig zur Wahlkampfzeit von der Plakat-Flut heimgesucht. Sicherlich kein Beitrag zur Verschönerung des Stadtbildes, auf das man ja sonst so bedacht ist.
Und wenn auch eine Partei, Entschuldigung Verein, schelmisch aber werbewirksam verkündet hat, auf Plakate verzichten zu wollen, statt dessen aber um so mehr und größere Werbebanner aufstellt, ist dies zwar geschickt inszeniert (Gratulation zu der Idee!), aber auch keine optische Bereicherung.
Noch schlimmer: Teilweise müssen wir im Wahlkampf auf Plakaten Parolen von gewissen Parteien ertragen, die an die Grenze der Volksverhetzung gehen. Man schämt sich abgrundtief, dass so etwas in Trier hängt. Leider ist es nicht zu verhindern.
Und auch die armen Parteisoldaten, die bei Wind und Wetter die bunten Werbetafeln befestigen und sie dann vor Vandalismus zu schützen müssen, um sie dann wieder abhängen zu müssen, können sich sicher Besseres vorstellen. Außerdem könnte das Geld für diese Art der Parteienwerbung auch sinnvoller verwendet werden. Und ob Plakate tatsächlich die Wählerentscheidung beeinflussen können, ist mehr als zweifelhaft.
Wird mich jemand wählen, nur weil mein Konterfei auf so einem Plakat prangt? So recht mag ich es nicht glauben! Das entspricht auch den Erkenntnissen des Berliner Wahlforscher Gero Neugebauer, der festgestellt hat, dass Plakate für den Wahlausgang irrelevant wären.
Bei zahlreichen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Parteien habe ich festgestellt, dass das extensive Plakatieren als nicht notwendig empfunden.
Doch warum gibt es dann überhaupt noch die Wahlplakate? Die Frage ist einfach beantwortet: Jede Partei befürchtet - und das irgendwo zu Recht – eine Benachteiligung in der Wählergunst, wen gerade sie nicht im Stadtbild vertreten wäre. Also wird fleißig weiter plakatiert.
Doch nun hat das Verwaltungsgericht Trier festgestellt, dass es für unsere Stadt gar keine rechtswirksame Satzung gibt (siehe Bericht im Trierischen Volksfreund vom 16.5.2014), die das Aufstellen der Plakate regelt. Diese muss jetzt also nachgebessert werden. Und das wäre jetzt der wirklich eine gute Gelegenheit für den nächsten Stadtrat, hier etwas zum Positiven zu verändern:
Aus rechtlichen Gründen, da jede Partei, auch kleine, ein Recht haben, auf sich aufmerksam zu machen, wird man auf Parteienwerbung im Stadtbild nicht ganz verzichten können.
Man kann sie aber eingrenzen, beispielsweise auf wenige Standorte beschränken, die im Einzelnen festgelegt werden müssten, so wie das andere Städte schon längst tun (Beispiel: Bad Tölz - hier die Sondernutzungssatzung, die das Plakatieren nur auf den von der Stadt zur Verügung gestellten Plakatflächen erlaubt oder Rosenheim.)
Im Grunde hätte das nur Vorteile: Weniger Geld und Aufwand für die Parteien, ein schöneres Stadtbild und bessere Kontrollmöglichkeiten.
Also kann man nur hoffen, dass im nächsten Stadtrat die Vernunft obsiegen wird und eine akzeptable Lösung gefunden werden wird. Wenn man die Plakate auch nicht gänzlich verhindern können wird, man kann die Flut eindämmen.
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